Häufig gestellte Fragen
In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Sie finden hier Antworten zu Themen wie Leistungen, Abläufen und technischen Details. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen, ohne dass Sie lange suchen müssen.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein oder möchten Sie ein spezielles Anliegen direkt klären, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
Einkommenssteuer
Forschungsprämie
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01Wie hoch ist die Forschunsgprämie?
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Die steuerfreie Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und für Auftragsforschung (hier bis EUR 1 Mio) beträgt 14 % der begünstigten Forschungsaufwendungen, die Forschungsausgaben sind dennoch steuerlich voll absetzbar.
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02Kann ein fiktiver Unternehmerlohn für forschende Personen herangezogen werden?
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In bestimmten Fällen kann bei der Berechnung der Prämie ein fiktiver Unternehmerlohn von bis zu EUR 77.400 für jede forschende Person (Einzelunternehmer:in, Mitunternehmer:in und unentgeltlich tätige Gesellschafter:in-Geschäftsführer:in) angesetzt werden, das entspricht EUR 45 pro Forschungsstunde; Voraussetzung ist insbesondere die laufende Dokumentation der tatsächlichen Forschungsstunden.
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03Muss ich die Forschungsstunden dokumentieren?
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Es ist wichtig, hier eine sehr gute, plausible Dokumentation zu führen. Anträge müssen beim FFG gestellt werden und diese ist bei der Beurteilung von Anträgen extrem streng geworden – die Ablehnungsquote liegt bei rd. 25 %. So viele Möglichkeiten, steuerlich zu sparen, gibt es in Österreich nicht – das Forschungsprämienmodell ist ein grundsätzlich sehr gutes – hier geht’s zu den Details auf der Website der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
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04Läuft die Beantragung der Forschungsprämie über die Steuererklärung?
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Nein, die Beantragung der Forschungsprämie ist NICHT mehr an die Steuererklärung gekoppelt. Die Auszahlung kann auch für einzelne unstrittige Forschungsprojekte erfolgen.
Gewinnfreibetrag
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01Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?
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Bis EUR 30.000 erhält jeder einen Gewinnfreibetrag von 15 % – ohne Nachweis. Für Einkommensanteile zwischen EUR 30.000 und EUR 175.000 kann man 13 % steuerlich klug investieren und damit Steuern sparen.
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02Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Gewinnfreibetrag geltend zu machen?
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Natürliche Personen als Unternehmer:in können sowohl als Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch als Bilanzierer einen bestimmten Betrag ihres steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinne und bestimmte Einkünfte aus betrieblichem Kapitalvermögen) steuerfrei stellen, wenn sie rechtzeitig in bestimmte Anlagengüter oder Wertpapiere investieren. Es gilt eine Behaltefrist von TAGESGENAU mindestens vier Jahren, dies ist auch bei Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe und bei der Pensionsplanung zu beachten.
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03Können wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag beanspruchen?
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Wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter:innen (mehr als 25 % beteiligt) können diese Begünstigung NICHT in Anspruch nehmen, wenn sie die Basispauschalierung in Anspruch nehmen – ein Verzicht auf die Basispauschalierung rechnet sich hier erst ab rd. EUR 70.000 Einkommen.
Homeoffice
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01Homeoffice: Was muss ich als Arbeitnehmer:innen beachten?
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Aufwendungen oder Ausgaben für ein Arbeitszimmer und dessen Einrichtung in der eigenen Wohnung/im eigenen Haus sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn es den MITTELPUNKT DER GESAMTEN BETRIEBLICHEN UND BERUFLICHEN TÄTIGKEIT des:der Steuerpflichtigen bildet. Das ist so gut wie nie der Fall und wird von der Finanz extrem streng geprüft.
Aber auch ohne steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer können bestimmte Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden – nämlich ARBEITSMITTEL. Also zum Beispiel der Computer, der Drucker, das Mobiltelefon etc. was man für den Beruf braucht und nutzt. Ergonomisches Mobiliar ist immer super – darunter fallen Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung, Fußstütze und Vorlagehalterung.
Wichtig beim „ergonomischen Mobiliar“: Die Rechnung muss vorliegen und es müssen zumindest 26 Tage im Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet UND vom Arbeitgeber auch über die Lohnverrechnung entsprechend gemeldet werden.
D.h. der Kauf von Tablet, Laptop, Mobiltelefon etc. kann unter Umständen steuerlich abgesetzt werden. Die monatliche Telefon- und Internetrechnung auch, eben anteilig, je nachdem in welchem Ausmaß diese für berufliche Zwecke genutzt werden.
Beim Homeoffice-Pauschale können drei Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden, maximal aber für 100 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr, d.h. insgesamt höchstens EUR 300 im Jahr. Diese Werbungskosten reduzieren sich allerdings um allfällige, vom Arbeitgeber gewährte Steuerfreibeträge; dieser könnte bis zu EUR 3 pro Homeoffice-Tag für max. 100 Tage steuerfrei auszahlen. Passiert das nicht, kann man diesen Pauschalbetrag über den Steuerausgleich geltend machen. ACHTUNG: Der Arbeitgeber muss über die Lohnverrechnung die Homeofficetage melden.
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02Homeoffice: Was muss ich als Selbstänige:r beachten?
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Selbständige können seit 2022 pauschal für die betriebliche Nutzung der Wohnung/des Hauses bis zu EUR 1.200 p.a. steuerlich pauschal für Strom, Heizung, Beleuchtung, AfA etc. geltend machen, wenn zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht.
- Ein großes Pauschale von EUR 1.200 p.a. steht zu, wenn im Kalenderjahr KEINE ANDEREN EINKÜNFTE aus einer aktiven Erwerbstätigkeit von mehr als EUR 11.693 erzielt werden, für die dem Selbstständigen außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht.
- Ein kleines Pauschale von EUR 300 p.a. steht zu, wenn im Kalenderjahr die anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit des Selbstständigen, für die ihm außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht, EUR 11.693 übersteigen.
- Neben diesem Pauschale sind Aufwendungen und Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis höchstens EUR 300 abzugsfähig. Ein übersteigender Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen in Folgejahren abgezogen werden.
- Das Pauschale steht nur einmal zu.
Das Pauschale kann auch mit der Basispauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung kombiniert werden. Wird ein echtes (betriebliches) Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt, entfällt das Pauschale – das gelingt aber nur in den wenigsten Fällen.
Investitionsfreibetrag
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01Was ist der Investitionsfreibetrag und wann kann ich diesen geltend machen?
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Der 10%-ige bzw. 15%-ige (ökologische) Investitionsfreibetrag mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu EUR 1 Mio. pro Betrieb und Jahr gilt für Anschaffungen und Herstellungen von bestimmten abnutzbaren Anlagegütern ab 2023. Die Definition der Anlagegüter für den 15%-igen IFB erfolgte durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einer – wie könnte es anders sein – gesonderten Öko-IFB-Verordnung. Für Wirtschaftsgüter, welche für die Deckung des Gewinnfreibetrages dienen, steht kein IFB zu ; eine Doppelförderung für ein und dasselbe Wirtschaftsgut ist also ausgeschlossen.
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02Welche Regeln gelten für die Nutzung des IFB am Jahresende?
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Sofern wirtschaftlich sinnvoll, kann natürlich immer zum Jahresende hin noch eine Investition getätigt werden, um den IFB zu nutzen. Auch von aktivierten TEILBETRÄGEN von Anschaffungs- und Herstellungskosten kann der IFB geltend gemacht werden, nicht jedoch von Anzahlungen. Ein Vortrag eines nicht ausgenützten IFB-Potenzials auf EUR 1 Mio. in Folgejahre ist nicht möglich.
Kleinunternehmer
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01Wann gelte ich als Kleinunternehmen?
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Kleinunternehmer sind Unternehmer:innen, die ihr Unternehmen entweder im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat betreiben und deren Umsätze die Grenze von 55.000 EUR weder im laufenden noch im vorherigen Kalenderjahr überschritten haben.
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02Darf ich die Kleinunternehmergrenze überschreiten?
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Wenn die Umsatzgrenze um nicht mehr als 10% überschritten wird, dürfen bis Jahresende Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Bei einer Überschreitung von mehr als 10% müssen alle weiteren Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden.
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03Kann ich auf die Steuerbereifung verzichten?
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Ja, Sie können auf die Steuerbefreiung verzichten. Dies muss beim Finanzamt beantragt werden. Die Bindungswirkung gilt für fünf Jahre.
Wann sollte ich auf die Steuerbefreiung verzichten?
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmergrenze mit dem Ergebnis des Rechts auf Vorsteuerabzug kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn
- nur Leistungen an Unternehmer erbracht werden, und/oder
- größere Investitionen geplant sind.
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04Was bedeutet steuerbefreit bei Kleinunternehmer für die Umsatzsteuer und Umsatzsteuererklärung?
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Kleinunternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit für im Inland ausgeführte Lieferungen und Leistungen, einschließlich Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen.
Auf den Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Daher besteht allerdings auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Sie müssen keine Umsatzsteuererklärung entrichten.
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05Bekomme ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
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Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmen bekommen nur auf Antrag vom Finanzamt eine UID-Nummer zugeteilt.
Im Antrag muss glaubhaft dargelegt werden, warum eine UID-Nummer benötigt wird.
Gründe dafür können sein:- Überschreitung der Erwerbsschwelle (EUR 55.000)
- Verzicht auf Steuerberfreiung
- Erbringung oder Empfang von grenzüberschreitenden snstigen Leistungen, die den Übergang der Steuerschuld erfordern
Rechtsform
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01Welche Rechtsformen gibt es?
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In Österreich gibt es Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
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02Was ist ein e.U. (eingetragener Unternehmer)
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Ein EPU, das im Firmenbuch eingetragen ist.
Rechtsform: e.U. (eingetragener Unternehmer)
Gründung: Anmeldung und Eintragung ins Firmenbuch
Mindestkapital: keines
Haftung: Unternehmer haftet unbeschränkt mit Privatvermögen
Organe / Geschäftsführung: Unternehmer allein
Firmenbuch: kein Zwang bis zu einem Umsatz über 1 Mio. (oder über EUR 700.000 in zwei Jahren)
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03Was ist ein EPU (Ein-Personen-Unternehmen)?
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Eine natürliche Person betreibt ein Gewerbe auf eigene Rechnung und Gefahr. Es ist die einfachste Form der Unternehmensgründung.
Rechtsform: EPU (Ein-Personen-Unternehmen)
Gründung: automatisch bei selbständiger Tätigkeit ohne Mitarbeiter
Mindestkapital: keines
Haftung: Unternehmer haftet unbeschränkt mit Privatvermögen
Organe / Geschäftsführung: Unternehmer allein
Firmenbuch: kein Zwang bis zu einem Umsatz über 1 Mio. (oder über EUR 700.000 in zwei Jahren)
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04Was ist eine GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)?
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Die GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann für jeden erlaubten Zweck gegründet werden. Sie hat jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit – das bedeutet, sie kann selbst keine Rechte erwerben, keine Schulden eingehen und weder klagen noch verklagt werden. Überschreitet die GesbR die Rechnungslegungsgrenzen beim Umsatz, muss sie ins Firmenbuch eingetragen und in eine OG oder KG umgewandelt werden.
Rechtsform: GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Gründung: Gesellschaftsvertrag (formfrei)
Mindestkapital: keines
Haftung: Gesellschafter haften solidarisch
Organe / Geschäftsführung: alle Gesellschafter gemeinsam
Firmenbuch: Kann nicht ins Firmenbuch eingetragen werden. Ab einem Umsatz über 1 Mio. (oder über EUR 700.000 in zwei Jahren) muss die GesbR in eine OG oder KG umgewandelt werden.
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05Was ist eine OG (Offene Gesellschaft)?
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Die OG (Offene Gesellschaft) wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet – eine Schriftform ist zwar nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Sie entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch.
Rechtsform: OG (Offene Gesellschaft)
Gründung: Gesellschaftsvertrag (formfrei)
Mindestkapital: keines
Haftung: Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt, solidarisch
Organe / Geschäftsführung: alle Gesellschafter
Firmenbuch: Pflicht
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06Was ist eine KG (Kommanditgesellschaft)?
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Die KG (Kommanditgesellschaft) ist ähnlich aufgebaut wie die OG. Der Unterschied: Neben den Komplementären, die unbeschränkt haften, gibt es auch Kommanditisten, deren Haftung auf die im Firmenbuch eingetragene Haftungssumme begrenzt ist. Kommanditisten dürfen in der Regel nicht mitentscheiden oder die Gesellschaft nach außen vertreten.
Rechtsform: KG (Kommanditgesellschaft)
Gründung: Gesellschaftsvertrag (formfrei)
Mindestkapital: keines
Haftung: Komplementäre: unbeschränkt, solidarisch; Kommanditisten: bis zur Haftsumme
Organe / Geschäftsführung: Geschäftsführung: nur Komplementäre
Firmenbuch: Pflicht
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07Was ist eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)?
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Die GmbH ist eine eigene juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, sie kann selbst Verträge abschließen, Schulden machen, klagen und auch verklagt werden.
Rechtsform: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Gründung: Gesellschaftsvertrag (Notariatsakt) oder Errichtungserklärung
Mindestkapital: 10.000 € Stammkapital
Haftung: Haftung auf Stammeinlage beschränkt
Organe / Geschäftsführung: Geschäftsführung, Generalversammlung, ggf. Aufsichtsrat
Firmenbuch: Pflicht
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08Was ist eine AG (Aktiengesellschaft)?
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Die AG (Aktiengesellschaft) ist eine eigene juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Gründung braucht es eine Satzung in Form eines Notariatsakts. Wie bei der GmbH entsteht die AG rechtlich erst mit der Eintragung ins Firmenbuch.
Rechtsform: AG (Aktiengesellschaft)
Gründung: Satzung (Notariatsakt)
Mindestkapital: 70.000 € Grundkapital
Haftung: Haftung auf Aktienanteil beschränkt
Organe / Geschäftsführung: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Firmenbuch: Pflicht
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09Was ist eine FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft))
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Die Flexible Kapitalgesellschaft – kurz FlexCo – wurde in Österreich insbesondere für Start-ups und Mitarbeiter:innenbeteiligungen mit Wirkung ab 2024 neu geschaffen. Für die FlexCo gelten – soweit das „FlexKap-Gesetz“ keine eigenen Regelungen enthält – die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes. Das Mindeststammkapital beträgt wie bei GmbHs EUR 10.000, auch die Mindeststeuer beträgt EUR 500 p.a.
Rechtsform: FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft)
Gründung: Gesellschaftsvertrag (Notariatsakt) oder Errichtungserklärung
Mindestkapital: 10.000 € Stammkapital, davon mind. 5.000 € bar einzuzahlen
Haftung: Haftung auf Einlage beschränkt
Organe / Geschäftsführung: Geschäftsführung, Generalversammlung; flexibler bei Beteiligungsformen (z. B. Mitarbeiterbeteiligung)
Firmenbuch: Pflicht
Registrierkasse
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01Brauche ich eine Registrierkasse?
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Sie brauchen eine Registrierkasse zur Erfassung von Barumsätzen wenn
- Der Jahresumsatz je Betrieb EUR 15.000 UND
- Die Barumsätze dieses Betriebs EUR 7.500 überschreiten
Sie müssen ein geeignetes Kassensystem installieren, wenn beide Umsatzgrenzen überschritten sind. In diesem Fall gilt die Verpflichtung ab dem vierten Monat nach dem Ende des jeweiligen Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Monat oder Quartal).
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02Was bedeutet Belegerteilungsverpflichtung?
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Jedes österreichische Unternehmen ist verpflichtet einen Beleg bei Barzahlungen auszustellen und der Kund:in zur Verfügung zu stellen. Die Kund:in muss diesen für Kontrollzwecke durch die Finanzverwaltung bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen.
Spenden
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01Sind Spenden vom Betriebsvermögen abesetzbar?
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Spenden aus dem Betriebsvermögen sind bis zu 10 % des steuerpflichtigen Gewinnes des laufenden Jahres als Betriebsausgaben absetzbar. Sie helfen, Steuer zu sparen, und kürzen damit auch die SV-Beiträge. Darüberhinausgehende Spendenbeträge können u.U. als Sonderausgabe abgesetzt werden. Die begünstigten Spendenempfänger:innen müssen am Tag der Spende in der Liste des BMF aufscheinen, ausgenommen bspw. bestimmte Museen, Universitäten, Feuerwehren. Seit 2024 ist es auch einfacher , an NPO/NGOs zu spenden.
Spenden in Katastrophenfällen sind ohne Begrenzung absetzbar, wenn damit ein Werbeeffekt verbunden ist; eine entsprechende Dokumentation muss bei Betriebsprüfungen oft vorgelegt werden.
Privatstiftungen können KESt-frei an die BMF-Listenempfänger:innen spenden; diesbezüglich ist keine Meldung erforderlich.
Echtes Sponsoring fällt nicht unter die strengen Abzugsregeln für Spenden.
Steuerlich absetzbar
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01Kann ich mein Notebook/Tablet absetzen?
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Privat angeschaffte Laptops, Tablets, Drucker u.ä., die für berufliche Tätigkeiten eingesetzt werden, können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn eine berufliche Notwendigkeit besteht und nachweisbar ist.
Das Finanzamt geht davon aus, dass der private Anteil der Nutzung mindestens 40 % beträgt. Daher können maximal 60 % der Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Dieser 40%-ige Privatanteil gilt nur, wenn der berufliche Nutzungsanteil nicht nachgewiesen werden kann.Wenn die Anschaffungskosten EUR 1.000 übersteigen, wird eine Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren angenommen. Eine einmal gewählte Nutzungsdauer kann grundsätzlich nicht geändert werden.
Anschaffungskosten bis zu EUR 1.000 können sofort im Jahr der Anschaffung steuerlich abgesetzt werden – aber natürlich ist auch hier der Privatanteil abzuziehen.
Wird ein Softwareprogramm ausschließlich für die berufliche Tätigkeit gekauft, sind diese Kosten voll abzugsfähig. -
02Sind Spenden vom Betriebsvermögen abesetzbar?
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Spenden aus dem Betriebsvermögen sind bis zu 10 % des steuerpflichtigen Gewinnes des laufenden Jahres als Betriebsausgaben absetzbar. Sie helfen, Steuer zu sparen, und kürzen damit auch die SV-Beiträge. Darüberhinausgehende Spendenbeträge können u.U. als Sonderausgabe abgesetzt werden. Die begünstigten Spendenempfänger:innen müssen am Tag der Spende in der Liste des BMF aufscheinen, ausgenommen bspw. bestimmte Museen, Universitäten, Feuerwehren. Seit 2024 ist es auch einfacher , an NPO/NGOs zu spenden.
Spenden in Katastrophenfällen sind ohne Begrenzung absetzbar, wenn damit ein Werbeeffekt verbunden ist; eine entsprechende Dokumentation muss bei Betriebsprüfungen oft vorgelegt werden.
Privatstiftungen können KESt-frei an die BMF-Listenempfänger:innen spenden; diesbezüglich ist keine Meldung erforderlich.
Echtes Sponsoring fällt nicht unter die strengen Abzugsregeln für Spenden. -
03Wann und welche Kosten, kann ich bei Krankheit steuerlich absetzen?
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Kosten für Krankheit sind etwas, das einen privat trifft. Man kann diese steuerlich über die sogenannten „Außergewöhnliche Belastungen“ unter Umständen absetzen. Der Name ist Programm, es muss „außergewöhnlich“ sein – d.h. man muss stärker als sonst und stärker als der Durchschnitt betroffen sein. Das wird technisch so gelöst, dass in der Regel bis zu 10 % des Einkommens, Krankheitskosten nicht abgesetzt werden können – erst darüber erhaltener Kostenersatz (z.B. Pflegegeld) ist natürlich hier abzuziehen.
Vor allem hohe Arztrechnungen (z.B. Zahnarzt!) sollten NICHT in Raten auf mehrere Jahre verteilt bezahlt werden, da jedes Jahr diese 10%-Grenze gilt. Wenn möglich sollten also hohe Rechnungen in einem Jahr bezahlt werden.
Wenn ein:e (Ehe)Partne r:in kein oder ein geringeres Einkommen hat, sollte der andere Partner Arztrechnungen und Kirchenbeitrag zahlen, damit dieser die Kosten entsprechend absetzen kann.
Umsatzsteuer
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01Bekomme ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
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Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmen bekommen nur auf Antrag vom Finanzamt eine UID-Nummer zugeteilt.
Im Antrag muss glaubhaft dargelegt werden, warum eine UID-Nummer benötigt wird.
Gründe dafür können sein:- Überschreitung der Erwerbsschwelle (EUR 55.000)
- Verzicht auf Steuerberfreiung
- Erbringung oder Empfang von grenzüberschreitenden snstigen Leistungen, die den Übergang der Steuerschuld erfordern
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02Was bedeutet steuerbefreit bei Kleinunternehmer für die Umsatzsteuer und Umsatzsteuererklärung?
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Kleinunternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit für im Inland ausgeführte Lieferungen und Leistungen, einschließlich Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen.
Auf den Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Daher besteht allerdings auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Sie müssen keine Umsatzsteuererklärung entrichten.